Heute jährt sich mal wieder die Novelle des Deutschen Waffengesetzes (WaffG), dem wir u.a. das oft, breit & lang diskutierte Führungsverbot für verschiedene Messer (u.a. Einhandmesser) zu verdanken haben. Von der Politik geäußertes Ziel war es u.a., die Welt ein wenig sicherer und besser zu machen.
Nach dem Brötchenmesser Review möchte ich den Jahrestag eines seitdem kontinuierlich weitergeführten gesellschaftlichen Optimierungs- und Erziehungsprozesses nutzen und ein weiteres Review vorstellen:
Swiss Champ 1984 Edition
Vorneweg:
Jedem, der sich ebenfalls für solch ein Messer interessiert, sei gesagt: Das Genehmigungsverfahren für mein Messer war mit gewissen bürokratischen Aufwänden verbunden. Zuerst galt es, ein Bedürfnis (gemäß dem „Wofür-braucht-man-das?“-Prinzip) nachzuweisen. Bevor es dann zur Sachkundeprüfung kam, wurde noch meine Zuverlässigkeit und meine persönliche Eignung geprüft. Da ich ja ein gesetztestreues Mitglied der Gesellschaft bin und nichts zu verbergen habe, konnte ich meine Unbedenklichkeit jedoch rasch beweisen.
Erster Eindruck:
Und das Warten hat sich gelohnt! Mein neues EDC-Messer (every-day-carry / jeden Tag dabei) ist endlich angekommen. Ein Traum!
Format:
Bei dem Swiss Champ 1984 Edition handelt es sich um einen großen Werkzeugkasten im 91mm-Format. Sämtliche gesetzlich zugelassenen Werkzeuge wurden in das Messer integriert. Gleichzeitig ist es mit seinen drei Lagen noch relativ kompakt und somit angenehm in der Hosentasche zu tragen. Da gerade der letzte Punkt erhebliche rechtliche Probleme nach sich ziehen kann (Stichwort: „verdecktes Führen einer Waffe“) hat man hier eine clevere Lösung gefunden: Die Griffschalen sind in der auffälligen Warnfarbe rot gehalten.
Für Sammler/Kenner besonders bemerkenswert: In Reminiszenz an die alten Originale hat man bei der Gestaltung der Griffschalen sogar die Funktion des Korkenziehers sowie von Zahnstocher und Pinzette (Z&P) angedeutet! Dass Z&P fest mit den Griffschalen verklebt wurden und somit die Erstickungsgefahr von Kleinkindern durch Kleinteile (Z&P) reduziert wurde, gefällt mir als besorgtem Familienvater natürlich besonders gut. Ob die Aussparung für den nicht-existenten Korkenzieher aber unbedingt hätte sein müssen, darüber läßt sich streiten. Natürlich weiß man in unserer schönen neuen Welt längst um die Gefährlichkeit von Alkohol, so dass ein Korkenzieher überflüssig geworden ist. Aber ist es nicht gerade die Gestaltung dieser „Lücke“, die uns eindrucksvoll daran erinnert, dass es uns an nichts fehlt?
Werkzeuge:
Ab sofort bin ich für alle Eventualitäten und Fährnisse des Lebens gerüstet, denn das Swiss Champ 1984 Edition vereint alle gesetzlich zugelassenen Werkzeuge in einem Messer! Stark!
Falls mal die Aufreißlasche einer Konservendose abreißt? Kein Problem – ich öffne die Dose einfach mit dem Dosenöffner!
Falls ich mal eine Flasche ohne Schraubverschluß („Wozu-braucht-man-das?“) öffnen will? Dank Kapselheber kein Problem!
Falls ich mal was messen möchte? Kein Problem – das Lineal (in Zentimeter- und Zoll-Maß) läßt mich nicht im Stich. Die angedeutete Zahnung ist ebefalls sehr hilfreich, wenn man z.B. in der Küche mal Gemüse putzen möchte.
Aber das genialste ist das Multitool-Werkzeug! Dank seiner sanft abgerundeten Kanten ist die Verletzungsgefahr für mich selbst und andere gleich null. Gleichzeitig läßt sich dieses Werkzeug universell einsetzen: zum Schaben, zum Schrauben, zum Rühren und für unendlich vieles mehr! Ich weiß gar nicht, wie ich bislang ohne das Teil ausgekommen bin. Ich bin jetzt schon gespannt, was man damit alles machen kann.
Nachbemerkung: Ich habe keine Ahnung wobei es sich bei dem Werkzeug auf der Rückseite des Messers handelt. Es sitzt aber so tief und scheint zudem noch festgeklebt zu sein, dass es sich wohl nicht nutzen läßt. Egal – was man nicht kennt, vermißt man auch nicht.
Fazit:
Auch wenn es einigen bürokratischen Einsatz erfordert, finde ich es toll, dass man als mündiger Bürger in unserer aufgeklärten und toleranten Gesellschaft die Erlaubnis für ein solches Messer bekommen kann. Und es lohnt sich – ich kann jedem nur empfehlen, ebenfalls eine Erlaubnis zu beantragen.
This article relates to german knife law and to special german sensitivities. Without detail knowledge in both fields it’s useless to read the article. In addition a translation would not work because it is hard to translate the sense of the article. Therefore the article is in german only.